FAQ - Stipendienprogramm
Sind Sie unsicher bezüglich der Bewerbung für das IAI-Stipendienprogramm? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen der Bewerber*innen.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen? Sind diese für alle Bewerber gleich?
Die Bewerbung erfordert das Ausfüllen eines Antragsformulars sowie weitere Dokumente, die im Ausschreibungsbereich der IAI-Website angegeben sind. Sowohl das Antragsformular als auch die Anweisungen sind in den vier offiziellen Sprachen des Instituts verfügbar: Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch. Vorschläge können ebenfalls in einer dieser Sprachen eingereicht werden. Empfehlungsschreiben sind nur für Bewerbe*innen erforderlich, die keinen Doktortitel besitzen. Die Einreichung der Vorschläge erfolgt ausschließlich per E-Mail (becas@iai.spk-berlin.de).
2. Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung um ein Stipendium?
Nein, es gibt keine Altersgrenze für Forscher*innen, die sich für eine der drei Kategorien bewerben möchten: a) Absolvent*innen und/oder Doktorand*innen; b) Postdoktorand*innen (Personen mit Doktortitel oder gleichwertiger Qualifikation); c) Teilstipendien.
3. Wie lange kann der durch das Stipendium finanzierte Forschungsaufenthalt dauern und in welchem Zeitraum kann dieser stattfinden?
Das Stipendium finanziert einen maximal zweimonatigen Aufenthalt. Der Beginn und das Ende des Aufenthalts können von den Stipendiat*innen selbst bestimmt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Forschungsaufenthalt mit einem Kalendermonat übereinstimmt. Allerdings muss der Aufenthalt im Jahr der Ausschreibung durchgeführt werden.
4. Ist das IAI zu bestimmten Jahreszeiten geschlossen?
Nein, das IAI ist das ganze Jahr über geöffnet, außer an Feiertagen und Sonntagen, sodass der Aufenthalt zu jedem Zeitpunkt im Jahr, für den das Stipendium genehmigt wurde, stattfinden kann. Von Mitte Juli bis Mitte August ist Ferienzeit in Deutschland, in der die wissenschaftlichen Aktivitäten des Instituts reduziert sind, aber Forschungsbesuche können weiterhin stattfinden.
5. Sind die Stipendienausschreibungen auf die Forschung zu einem bestimmten Thema ausgerichtet?
Der thematische Schwerpunkt der Ausschreibung variiert von Jahr zu Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass die Stipendienausschreibungen des IAI nur für Projekte in den Geisteswissenschaften, Kulturwissenschaften und Sozialwissenschaften gelten. Projekte in Bereichen wie Ingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Lebenswissenschaften werden nicht finanziert.
6. Finanziert die Ausschreibung ausschließlich Forschungsprojekte oder können auch andere Arten von Projekten eingereicht werden?
Die Ausschreibung finanziert ausschließlich Forschungsprojekte. Die vergebenen Stipendien unterstützen Wissenschaftler*innen, die ein gut strukturiertes Projekt haben, bei dem die Einsichtnahme in die Bibliothek und/oder die speziellen Sammlungen des IAI von Bedeutung ist.
7. Welche Kriterien werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt?
Neben der wissenschaftlichen Qualität, Originalität und interdisziplinären Vernetzung eines Vorschlags bewertet die Jury auch, inwieweit der Bedarf für einen Forschungsaufenthalt am IAI gerechtfertigt ist, sowie den Zugang zur Bibliothek und/oder zu den speziellen Sammlungen. Die Auswahlentscheidung versucht auch, ein gewisses Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Disziplinen und Ländern zu gewährleisten.
8. Kann ich mich erneut bewerben, wenn ich bereits ein Stipendium vom IAI erhalten habe?
Grundsätzlich ist es möglich, sich erneut zu bewerben, aber angesichts der großen Zahl an Bewerbungen ist die Wahrscheinlichkeit, ein weiteres Stipendium zu erhalten, eher gering.
9. Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Bewerbungen?
Es gibt keine formale Begrenzung der Anzahl der Bewerbungen. Die Vorschläge jeder Ausschreibung werden von einem Ausschuss geprüft, der die Autonomie hat, über die wissenschaftliche Qualität der Vorschläge zu entscheiden.
10. Muss ich vor der Einreichung meines Vorschlags Kontakt zu wissenschaftlichem Personal des IAI aufnehmen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Obwohl der Austausch mit dem wissenschaftlichen Personal des IAI und anderen Gastwissenschaftler*innen ein wesentlicher Bestandteil des Aufenthalts ist, falls ein Stipendium gewährt wird, ist es aufgrund der großen Anzahl an Bewerbungen nicht möglich, vor der Antragstellung eine Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Personal des IAI zu vereinbaren.
11. Ist es obligatorisch, Unterstützung von einer deutschen Universität für den Vorschlag zu haben?
Forscher*innen mit Doktortitel können ihre Vorschläge unabhängig und ohne Unterstützung einer Institution in Deutschland oder im Land, aus dem sie sich bewerben, einreichen. Für Doktorand*innen ist eine institutionelle Bindung relevant, da sie in einem entsprechenden Doktorandenprogramm eingeschrieben sein müssen, entweder in Deutschland oder in einem anderen Land.
12. Kann ich eine Finanzierung beantragen, auch wenn ich in Berlin wohne?
Die Forschungsstipendien des IAI richten sich hauptsächlich an Personen, die nicht in Berlin leben. Es gibt keine formale Einschränkung, aber die Chancen, dass eine Person, die im Großraum Berlin lebt, ein Stipendium erhält, sind sehr gering. Personen, die in Berlin leben, können jederzeit und kostenlos die Dienste und Materialien der Bibliothek sowie der speziellen Sammlungen des IAI nutzen.
13. Kann ich eine Finanzierung beantragen, auch wenn ich in Deutschland wohne?
Ja, es ist möglich, sich zu bewerben. Der Auswahlkomitee berücksichtigt jedoch bei seiner Entscheidung die Tatsache, dass der Zugang zu den Bibliotheksbeständen des IAI auch über den Fernleihdienst möglich ist.
14. Muss ich in einem Doktorandenprogramm eingeschrieben sein oder bereits einen Doktortitel haben, um mich zu bewerben?
Ja. Die Mindestanforderung für eine Bewerbung ist ein erster Hochschulabschluss und die Einschreibung in ein Doktorandenprogramm zum Zeitpunkt der Bewerbung.
15. Können Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen eingereicht werden, wobei jeder einen Teil des Stipendiums erhält?
Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht. Die vom IAI vergebenen Stipendien können nur an einzelne Wissenschaftler*innen vergeben werden. Eine Aufteilung des Stipendiums auf mehrere Personen ist nicht möglich. Zwei Personen, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten, können jedoch jeweils einen unabhängigen Antrag stellen.
16. Ich befinde mich in der Endphase meiner Doktorarbeit und werde zum gewünschten Beginn des Forschungsaufenthalts meine Promotion abgeschlossen haben. Kann ich ein Postdoc-Stipendium beantragen? Muss ich Empfehlungsschreiben einreichen?
In diesem Fall können Sie sich nicht für ein Postdoc-Stipendium bewerben. Es werden zwei Empfehlungsschreiben benötigt. Entscheidend ist die Situation zum Zeitpunkt der Bewerbung.
17. Erhalte ich Informationen über die Gründe für eine Ablehnung meines Antrags?
Nein, die Ablehnung eines Antrags bedeutet keine negative Bewertung der Qualität des Antrags. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen, die wir erhalten, kann nur ein kleiner Teil gefördert werden. Das IAI äußert sich nicht zu den Gründen einer Ablehnung.